Unternehmer:innen aus China als Teilnehmer:innen bei Vergabeverfahren?
Im Vergaberecht gilt grundsätzlich, dass nur Bieter:innen aus der EU (oder anderen Staaten, mit denen die EU einen wechselseitigen Zugang zu öffentlichen Aufträgen vereinbart hat) an Vergabeverfahren gleichberechtigt teilnehmen dürfen.