
Projekt: Vergabe- und vertragsrechtliche Beratung der FFTH Netz Waldviertel Projekt GmbH bei der Durchführung des Verfahrens „FTTH Netz Waldviertel Projekt GmbH – aktiver Netzbetrieb der Glasfaserinfrastruktur“. Das Bundesvergabegesetz 2018 war aufgrund der Ausnahmebestimmung des § 9 Abs 1 Z 24 BVergG 2018 nicht anwendbar.
Leistung: Durchführung eines einstufigen wettbewerblichen Verfahrens zum Abschluss eines Vertrages betreffend den aktiven Netzbetrieb der Glasfaserinfrastruktur der FTTH Netz Waldviertel Projekt (Trassenlänge von ca. 850 Kilometern, Anschluss von ca. 8000 Homes).
Informations- und Kommunikationstechnik
Der vergaberechtskonforme Einkauf von IT-Leistungen stellt hohe Anforderungen an die Auftraggeber:innen und Bieter:innen: Die zu beschaffenden Produkte und Leistungen weisen oft eine hohe Komplexität und kurze Einsatzzyklen auf und müssen mit den bestehenden Systemen interoperabel sein. Der Einkauf von IT Leistungen steht dabei im besonderen Spannungsfeld zwischen dem Gebot der Produktneutralität und dem Systementscheidungsrecht des:r Auftraggeber:in. Wir beraten Auftraggeber:innen und Bieter:innen bei Ausschreibungen, aber auch zur Frage der Anwendbarkeit von Ausnahmetatbeständen.