Expertise zur Verordnung (EG) 1370/2007

Foto: Pixabay

Projekt: Die EU Verordnung 1370/2007 ist die zentrale vergabe- und beihilfenrechtliche Norm zur Finanzierung von Verkehrsdienstleistungen.
Wir haben zahlreiche Gutachten für Verkehrsunternehmen und öffentliche Auftraggeber:innen u.a. zu folgenden Themen erstellt:

Anwendungsbereich der Verordnung:

  • Direktvergabe
  • Allgemeine Vorschriften
  • Personalübernahme
  • Vorgaben des Anhangs zur Kompensationsberechnung
  • Vorankündigungspflichten
  • Erfordernis und Vorschlag einer „Umsetzung“ der Direktvergabeausnahmen der Verordnung iRd BVergG-Novelle 2010
  • Gutachten zur geplanten Anpassung des KflG und des ÖPNRV-G aufgrund der Verordnung

Dies ermöglicht uns, alle Rechtsfragen zur Verordnung 1370/2007 rasch und effizient zu lösen.

Verkehr

Schon seit der Liberalisierung der Verkehrsmärkte beraten wir Auftraggeber:innen und Verkehrsunternehmen im Zusammenhang mit der Beschaffung und Finanzierung von Verkehrsdienstleistungen und rollendem Material. Wir verfügen daher über umfassende Erfahrung zu den vergaberechtlichen Aspekten sowie sämtlichen angrenzenden Normen, wie z.B. zum Beihilfenrecht, zur EU-Verordnung 1370/2007, zum Kraftfahrliniengesetz, zum ÖPNRVG oder zum Eisenbahngesetz.

Expertise zur Verordnung (EG) 1370/2007
IÖB Leitkonzept – Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung
FH St. Pölten 2. Bauabschnitt – Projektsteuerungsleistungen
Vergabe eines Laborinformationssystems für die KAGes
Wirksam Wachsen 2: Vorbereitung und Umsetzung der Skalierung von Projekten zur Armutsbekämpfung und Förderung sozialer Inklusion, insbesondere von Kindern und Jugendlichen
Thayatalbad – Abwicklung Betreiberinsolvenz