
Projekt: Eine Stadt schrieb zur Instandsetzung und -haltung ihrer Wohnhausanlagen langjährige Rahmenverträge über Leistungen des Bau- und des Baunebengewerbes aus. Aus Sicht der Bieter:innen verstießen die ausgeschriebenen Leistungsverträge und -verzeichnisse insbesondere gegen das Gebot einer eindeutigen Leistungsbeschreibung und gegen das Verbot der Übertragung nicht kalkulierbarer Risiken.
Leistung: Im Auftrag einer Interessensvertretung erfolgreiche Vertretung von Bieter:innen bei der Nichtigerklärung der Ausschreibungsunterlagen in einer Vielzahl von Nachprüfungsverfahren; Prüfung und Verhandlung der geänderten Ausschreibungsunterlagen mit Vertretern der Auftraggeberin.
Herausforderungen: Konsequente und erfolgreiche Verfolgung der rechtlichen Interessen der Bieter:innenseite. Ausarbeitung der rechtlichen Argumentation zur Kalkulierbarkeit von Bauleistungen, einschließlich der Beteiligung von Sachverständigen, sowie zur Anwendbarkeit werkvertraglicher und technischer Normen (insb. ÖNORM B 2210).
Vergabekontroll- und Gerichtsverfahren
Bei Ausschreibungen besteht meist ein großer Zeitdruck – Berichtigungen und Nachprüfungsanträge müssen binnen weniger Tage verfasst werden. Zugleich sind die zu lösenden Rechtsfragen anspruchsvoll; das Vergaberecht unterliegt einem stetigen Wandel. Wir verfügen über ein großes, hoch spezialisiertes Team von Anwält:innen, das die Entwicklungen permanent im Auge hat. Auf diese Weise können rasch Entscheidungen getroffen und Prozessstrategien festgelegt werden.