Rechtstipp: Dokumentationspflichten im Vergaberecht

Im Rahmen der Durchführung eines Vergabeverfahrens sind öffentliche Auftraggeber:innen verpflichtet, alle wesentlichen Entscheidungen und Vorgänge im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren umfassend zu dokumentieren. Diese Dokumentationspflicht besteht auch, wenn sich diese bei der Durchführung des Vergabeverfahrens von einem Dritten, z.B. einen Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin, ein technisches Büro etc. unterstützen lassen.

Alle Informationen zu Dokumentationspflichten und wie Förderungskürzungen bei Nichtbeachtung verhindert werden können, lesen Sie im Rechtstipp von Andreas Gföhler und Angela Vogl-Prenner.