Rechtstipp: Mehr Spielraum – aber ein unterschätztes Risiko

Das Vergaberechtsgesetz 2026 erweitert die Spielräume für Auftraggeber:innen spürbar: Bauaufträge können bis zu 200.000 Euro direkt vergeben werden, Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu 140.000 Euro – das schafft echte Entlastung.

Wer den Spielraum allerdings ohne Blick auf das EU-Primärrecht nutzt, kann im Rahmen von geförderten Projekten einen Teil der Förderung verlieren – im Extremfall sogar alles.

David Melingo erklärt im Rechtstipp, was es bei Aufträgen mit grenzüberschreitendem Interesse zu beachten gilt.