Der Grundsatz der Transparenz ist eines jener (unionsrechtlichen) Prinzipien, nach denen Vergabeverfahren durchzuführen sind. Die im BVergG 2018 verankerten Transparenzpflichten müssen Auftraggeber:innen insbesondere durch die Veröffentlichung von Bekanntmachungen und Bekanntgaben erfüllen.
Andreas Gföhler und Johannes Dietz schreiben im folgenden Rechtstipp über den Unterschied zwischen Bekanntmachung und Bekanntgabe. Weiters informieren sie über die verpflichtende jährliche statistische Aufstellung über die im vorangegangenen Jahr vergebenen Aufträge bzw. Preisgelder.
