Die SchwellenwerteVO 2025 ist da

Am 21.07.2025 wurde die Schwellenwerteverordnung 2025 kundgemacht. Damit werden insbesondere die Schwellenwerte für die Direktvergabe und die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (Liefer- und Dienstleistungen) auf EUR 143.000,- angehoben.

Die Verordnung tritt mit 22.07.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2026 außer Kraft. Sie gilt für die während aufrechter Verordnung eingeleiteten Vergabeverfahren.

Hier finden Sie die Verordnung mit allen angepassten Schwellenwerten: Schwellenwerteverordnung 2025

Eine Übersicht:

Im Bereich von besonderen Dienstleistungen gab es keine Anpassung der in § 151 Abs 6 BVergG 2018 vorgesehenen Schwellenwerte.

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