Rechtstipp: Eigenerklärung zur Vereinfachung der Eignungsprüfung

Im Rahmen der Durchführung eines Vergabeverfahrens müssen öffentliche Auftraggeber:innen prüfen, ob diejenigen Unternehmen, die an einem Vergabeverfahren teilnehmen, die entsprechende berufliche Befugnis und Zuverlässigkeit sowie finanzielle und technische Leistungsfähigkeit („Eignung“) zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen besitzen.

Andreas Gföhler und Johannes Dietz informieren im aktuellen Rechtstipp, welche Unterschiede es im Oberschwellenbereich und im Unterschwellenbereich gibt und was generell bei der Eigenerklärung zu beachten ist.