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Willkommen bei Schramm Öhler Rechtsanwälte
Vergabeblog
Täglich Neues zur Vergabepraxis
Das Alternativangebot – Wie muss der AG die Vergleichbarkeit sicherstellen?
Begründungstiefe der Zuschlagsentscheidung
Vergabepflicht für Bauvorhaben Privater?
Wie weit geht das Recht auf Akteneinsicht?
Zum „fliegenden Wechsel“ von einer Los- zu einer Gesamtvergabe
Bescheidspruch muss klar und eindeutig sein
Senatsvorsitzende des BVA zu Richterinnen und Richtern des Bundesverwaltungsgerichts ernannt
Zur Notwendigkeit eines vollständigen Vergabeakts
Verweisung auf veraltete Normen zulässig?
Richtschnur für die rechtsrichtige Berechnung des geschätzten Auftragswerts
Erster Platz für Schramm Öhler
im Legal 500 – Ranking 2012
Auftrag für Sterilgutversorgung des Wiener Kankenanstaltenverbunds vergeben
Vergabe Award 2013 Information (PDF)
Schramm Öhler Rechtsanwälte Bartensteingasse 2 1010 Wien Tel +43/1/409 76 09-0 Fax DW 30
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